Vorgarten mit Säulenzypressen, Gräsern und Mulch

Vorgarten in Baden-Württemberg: grün statt Schotter

Ratgeber · Vorgärten · Lesedauer ca. 4 Minuten

Pflegeleicht soll er sein, der Vorgarten. Lange hieß das: Vlies drauf, Schotter drüber. In Baden-Württemberg ist das seit Sommer 2020 ausdrücklich nicht mehr der Weg.

Was im Gesetz steht

Schon die Landesbauordnung verlangt, dass die nicht überbauten Flächen eines bebauten Grundstücks Grünflächen sind, soweit sie nicht für eine andere zulässige Verwendung gebraucht werden, etwa für Zufahrt, Wege oder Stellplätze (§ 9 Abs. 1 LBO).

Das Naturschutzgesetz des Landes stellt seit 2020 klar: Schotterungen zur Gestaltung privater Gärten sind grundsätzlich keine solche zulässige Verwendung. Gartenflächen sollen vorwiegend begrünt, insektenfreundlich und wasseraufnahmefähig sein (§ 21a NatSchG).

Was das praktisch heißt

  • Wege, Zufahrt und der Platz für Mülltonnen dürfen befestigt sein, so weit sie gebraucht werden.
  • Die übrigen Flächen gehören bepflanzt: Bodendecker, Gräser, Stauden und Gehölze statt Steinwüste.
  • Wasserdurchlässige Beläge und Pflanzflächen helfen, dass Regen versickern kann.
  • Ob einzelne Kies- oder Splittflächen als Gestaltungselement zulässig sind, hängt vom Einzelfall und vom Bebauungsplan ab. Im Zweifel fragen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach.

Pflegeleicht geht auch grün

Ein dicht bepflanzter Vorgarten macht oft weniger Arbeit als eine Schotterfläche, in der sich nach ein paar Jahren Laub, Moos und Unkraut sammeln. Langsam wachsende Formgehölze, flächige Bodendecker und eine Mulchschicht in den ersten Jahren halten die Pflege klein, bis die Pflanzen geschlossen sind.

Stand Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bebauungspläne und Satzungen Ihrer Gemeinde können zusätzliche Vorgaben machen.

Quellen

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